Die Vorstände der Sportfachgruppen nehmen die sportlichen Interessen der Mitgliedsvereine wahr. Jede Sportfachgruppe gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Vorstände der Sportfachgruppen sind unter anderem zuständig für alle sportfachlichen Aufgaben in ihrem Fachbereich und für die Beratung und Beschlussfassung ihrer Themen. Über die Verwendung ihres Sporthaushaltes entscheiden die Sportfachgruppen eigenständig im Rahmen des Verbandszwecks und ihren Aufgaben.