Fördermöglichkeiten für Vereine

Fördermöglichkeiten für Vereine

Veröffentlicht von , 14. April 2020

Wir haben hier die aktuellen Fördermöglichkeiten für Vereine zusammengetragen.

Zeit Dein Profil

Beim Projekt der Sportjugend NRW „Zeig dein Profil!“ haben Sportvereine die Chance ihre Kinder- und Jugendarbeit zu analysieren und gezielt weiterzuentwickeln. Die Teilnahme ist für Vereine kostenlos. Der Bewerbungsschluss für das Projektjahr 2020 ist am 30.04.2020.

Das grüne Band

Die Commerzbank und der DOSB verschieben aus aktuellem Anlass die Bewerbungsfrist für „Das Grüne Band“ für vorbildliche Talentförderung im Verein“ vom 31. März auf den 31. Mai 2020.

Deutsche Luftfahrtstiftung

Die Deutsche Luftfahrtstiftung möchte dazu beitragen, dass wirtschaftliche Probleme im Haushalt nicht dazu führen, dass junge Leute ihr Engagement in einem Luftsportverein aufgeben müssen. Daher unterstützt sie betroffene Luftsportler unbürokratisch durch das zinslose Corona-Darlehen.

Voraussetzungen sind: Jugend. Antragsteller sind jünger als 25 Jahre und es besteht eine Mitgliedschaft in einem Luftsportverein. Gebietsansässigkeit. Der Wohnort und der Mittelpunkt der fliegerischen Aktivität liegen in Deutschland. Bedürftigkeit. Antragsteller müssen glaubhaft darlegen, dass sie oder ihre Familie, von der sie wirtschaftlich abhängig sind, durch die gegenwärtige Wirtschaftskrise oder die Maßnahmen, die zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassen wurden, in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, die es ihnen nicht ermöglichen, weiterhin den Mitgliedsbeitrag zu ihrem Luftsportverein zu bezahlen.

Ablauf: Der Luftsportler stellt einen Antrag an die Deutsche Luftfahrtstiftung. Für den Fall einer Bewilligung verpflichtet er sich darin zur Rückzahlung des Darlehens. Die Stiftung zahlt die Mitgliedsbeiträge direkt an den Luftsportverein. Spätestens ab Januar 2022 zahlt der Darlehensnehmer das Darlehen zinslos in gleichbleibenden Raten bis zum 31.12.2025 zurück.

Förderprogramme des Landes und LSB NRW

  • Soforthilfe Sport – Nothilfe über zehn Millionen Euro. Die „Soforthilfe Sport“ können alle notleidenden Sportvereine ab dem 15. April (Mittwoch) 2020 bis zum 15. Mai 2020 über das Förderportal des Landes NRW online beantragen – schriftliche Anträge sind nicht möglich! Antragsberechtigt sind alle Mitgliedsvereine. Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung des Vereins in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte.
  • Erhöhte Übungsleiterförderung (3 Millionen Euro): Das mit 7,56 Millionen Euro ausgestattete Programm zur Förderung der Übungsarbeit in den Sportvereinen („Übungsleiterförderung“), das regelmäßig von 7000 bis 8000 Vereinen in Anspruch genommen wird, wird angesichts der Coronakrise von der Staatskanzlei um 3 Millionen Euro bzw. rund 40 Prozent aufgestockt. Damit soll die Bindung der für den Vereinsbetrieb unerlässlichen (auch nebenberuflich oder als Honorarkräfte tätigen) Übungsleiter*innen unterstützt werden. Ein Vorziehen der Auszahlung (normaler Auszahlungstermin ist Oktober/ November) auf den Sommer wird angestrebt. Anträge sind online über das Förderportal des Landessportbundes NRW unter möglich.
  • 1000×1000: Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind. Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2020 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt sieben Förderschwerpunkte zuordnen lassen.
  • Das Förderprogramm „Moderne Sportstätte (300 Millionen Euro) Sportvereine können seit dem 1. Oktober 2019 über das »LSB-Förderportal Zuschüsse für die Sanierung und Modernisierung ihrer Sportstätte beantragen, wenn der Verein Eigentümer der Anlage ist. Auch pachtende oder mietende Vereine können Anträge stellen, wenn sie als wirtschaftliche Träger zuständig für „Dach und Fach“ sind.