Förderung aus Bundes- und Landesmitteln (3 Programme)

Text: LSB NRW e.V.

Förderung aus Bundes- und Landesmitteln (3 Programme)

Veröffentlicht von , 12. August 2021

Text: LSB NRW e.V.

Aktuell gibt es verschiedene Programme aus Bundes- und Landesmitteln, die dazu beitragen sollen, die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen. Drei davon richten sich explizit an gemeinnützige Sportvereine als Antragsteller (pdf).

  • Das Programm „Extra-Zeit für Bewegung“ stellt in 2021 und 2022 Fördermittel für die Durchführung von zusätzlichen, außerschulischen Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten für Schüler*innen bereit.
  • Im Rahmen der „Kampagne zur (Wieder-)Gewinnung von Kindern und Jugendlichen für Bewegung und Sport nach Corona“ werden 2021 und 2022 Aktionstage zur Gewinnung von Kindern und Jugendlichen für den Vereinssport gefördert.
  • Über das Programm „Neustart miteinander“ können Zuschüsse für 2021 durchgeführte, ehrenamtlich getragene Veranstaltungen zur Stärkung des Gemeinwesens beantragt werden.

Extra-Zeit für Bewegung

Außerschulische Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote für Schüler:innen

Die „Extra-Zeit für Bewegung“ ist ein Förderprogramm des Schulministeriums NRW und setzt inhaltliche Schwerpunkte in den verschiedenen Bewegungsfeldern und Sportbereichen des Schulsports, z.B. Gymnastik, Schwimmen, Leichtathletik usw. Sie wird bis zum Ende des Jahres 2022 mit einem Gesamtvolumen von 2 Millionen Euro vom Landessportbund in Kooperation mit Sportvereinen „vor Ort“ angeboten und durchgeführt.

Was wird gefördert?

Zusätzliche, außerschulische Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote mit dem Ziel, motorische Defizite sowie gesundheitliche und soziale Potenzialentwicklung von Schülerinnen und Schülern aller allgemeinbildenden Schul-formen (1.–13. Jahrgangsstufe) auszugleichen. Ein sportpraktisches Gruppenangebot muss mindestens 10 TN und 6 Zeitstunden umfassen (alternativ kann das Angebot auch auf mehrere Tage aufgeteilt werden, wobei jede Einheit mindestens 90 Minuten umfasst).
Förderfähige Kosten: Die Förderung ist einsetzbar für tatsächliche Ausgaben, die für die Durchführung der Maßnahme notwendig sind. Beispiele sind Übungsleiter-Honorare, Sachkosten, Materialien, Mieten, Transport- oder Verpflegungskosten. Diese müssen in einem für die Maßnahme angemessenen und verantwortungsvollen Rahmen liegen. Personalkosten, mit denen Hauptberuflichkeit finanziert wird, sowie generelle Verwaltungskosten stellen keine förderfähigen Ausgaben dar.

In welchem Umfang?

Ein Angebot á 6 Zeitstunden wird mit max. 500 € gefördert, wenn Kosten in entsprechendem Umfang nachgewiesen werden können.

In welchem Zeitraum?

Das Programm läuft bis zum Ende des Jahres 2022.

Wo/wie stelle ich einen Antrag?

Digital, über das Förderportal des Landessportbundes NRW, Link: https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite

Gibt es eine Antragsfrist?

Anträge können innerhalb der Programmlaufzeit und der verfügbaren Haushaltsmittel bis zum 01.12.2022 gestellt werden.

Wen kann ich bei Fragen kontaktieren?

  • Fragen zum Förderverfahren, Förderportal und/oder der Förderrichtlinie können per Mail an extrazeit@lsb.nrw gestellt werden. Telefonisch stehen Mike Kessel (0203 7381-894) und Fidan Kisin (0203 7381-783) mit Rat und Tat zu Seite.
  • Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an Henning Schröder, per Mail (henning.schroeder@lsb.nrw) oder Telefon (0203 7381-820).
  • Weitere Infos unter https://www.sportjugend.nrw/service/extra-zeit-fuer-bewegung

Kampagne zur (Wieder-)Gewinnung von Kindern und Jugendlichen für Bewegung und Sport nach Corona

Aktionstage zur Gewinnung von Kindern und Jugendlichen für den Vereinssport

Die Deutsche Sportjugend (dsj) im Deutschen Olympischen Sportbund setzt diese Offensive für einen Neustart des Kinder- und Jugendsports nach Corona im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) um. Insgesamt stehen dafür 2,2 Millionen Euro zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Die Kampagne beinhaltet drei nationale Aktionstage, die durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen unter anderem über soziale Medien begleitet werden. Sportvereine können für eigene Veranstaltungen rund um diese drei Termine – zum Beispiel in Form von Familiensportfesten, niedrigschwelligen Mitmachangeboten, Tagen der offenen Tür oder Projekttagen/-wochen mit Kitas und Schulen – Fördermittel beantragen und Aktionspakete bestellen. Der erste nationale Aktionstag wird am 2. Oktober 2021 in Hamburg stattfinden. Weitere Aktionstage sind für Mai und September 2022 geplant.
Förderfähige Kosten: wie bei der Extra-Zeit für Bewegung.

In welchem Umfang?

Die Aktionspakete mit Sportgeräten, Bewegungsideen und Verbrauchsmaterialien können kostenlos beantragt werden, solange der Vorrat reicht. Insgesamt stehen für 1.000 Aktionstage Pakete zur Verfügung. Fördermittel können in drei verschiedenen Größenordnungen beantragt werden:

  • Aktionstag S (Veranstaltung von mindestens 2 UE für mindestens 20 Kinder und Jugendliche): 200 €
  • Aktionstag M (Veranstaltung von mindestens 4 UE für mindestens 50 Kinder und Jugendliche): 500 €
  • Aktionstag L (Veranstaltung von mindestens 6 UE für mindestens 100 Kinder und Jugendliche mit Angeboten für verschiedene Altersgruppen): 1.000 €

In welchem Zeitraum?

Juni 2021 bis 31. Dez. 2022

Gibt es eine Antragsfrist?

Wen kann ich bei Fragen kontaktieren?

Fragen können per Mail an bewegung@dsj.de gestellt werden. Eine FAQ-Liste und weitere Infos gibt es unter https://www.dsj.de/

Neustart miteinander

Ehrenamtlich getragene Veranstaltungen zur Stärkung des Gemeinwesens

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat ein Landesprogramm „Neustart miteinander“ aufgelegt. Damit sollen eingetragene Vereine finanziell unterstützt werden, den gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter zu festigen und mit neuem Leben zu erfüllen.

Was wird gefördert?

Die Organisation und Durchführung einer ehrenamtlich getragenen öffentlichen Veranstaltung im Jahr 2021, die das Gemeinwesen stärkt.
Förderfähig sind grundsätzlich alle Ausgaben, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der geförderten öffentlichen Veranstaltung stehen (z.B. Mieten für Veranstaltungsräume/ Zelte, für Mobiliar, Geschirr, Gläser sowie für sanitäre Anlagen, Honorare (Musik/ Beschallung etc.), Strom/Technik, Kosten für Ordnungs-/Sicherheitskräfte, Getränke und Catering, Werbung/Einladungen, GEMA- Gebühren). Anerkannt werden können auch begründete Ausgaben, die bereits vor Antragstellung (aber nach dem 1. Januar 2021) getätigt wurden.
Nicht zuwendungsfähig sind Kosten für Anschaffungen zum dauerhaften Nutzen und Verbleib beim Verein (Mobiliar, Ausstattungsgegenstände) sowie Zahlungen von Gehältern, Honoraren, Aufwandsentschädigungen o.ä. an Vereinsmitglieder.

In welchem Umfang?

Mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (mindestens 500 Euro und maximal 5.000 Euro).

In welchem Zeitraum?

Bis zum Ende des Jahres 2021

Wo/wie stelle ich einen Antrag?

Gibt es eine Antragsfrist?

Anträge müssen bis zum 30.11.2021 gestellt werden.

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