Unsere Flugzeuge, Ballons und Luftschiffe müssen gemäß ihrer Instandhaltungs-Vorgaben AMP (Aircraft Maintenance Program) gewartet werden. Nach Abschluss dieser Arbeiten müssen vor der Inbetriebnahme und Ausstellung des ARC (Airworthiness Review Certificate) die ausgeführten Tätigkeiten freigegeben werden. Das erfolgt durch Personen, die die entsprechende L-Lizenz besitzen. Die Anforderungen für den Erwerb von L-Lizenzen sind in der EASA Richtlinie EU-Verordnung 1321/2014 Anhang III (Teil-66) geregelt und unterteilen sich von L1 bis L5. Die L-Lizenzen sind in ihrer Struktur angepasst an die auszuführenden Arbeiten und das zugehörige Fluggerät. Wie erwirbt man eine L-Lizenz?
1.
Mitglieder des Aeroclub|NRW oder eines anderen Landesluftsportverbandes des DAeC, welche am 30.09.2019 einen gültigen Technischen Ausweis hatte, können eine L-Lizenz auf Grundlage des „Umwandlungsbericht L-Lizenz“ des LBA vom 17.12.2019 beantragen, wenn noch nicht geschehen.
Link zum LBA
2.
Man erwirbt durch Modulprüfungen beim LBA die entsprechende L-Lizenz. Achtung: Es wird auch ein Tätigkeitsnachweis gefordert.
Mitglieder, die Ihre L-Lizenz über Punkt 1 erworben haben, können durch Modulprüfungen ihre L-Lizenz erweitern, diverse Module sind bei der Umwandlung anerkannt.