In der EU VO 1321/2014 Part ML Anlage VIII (Seite 90 -91) wird in den Absätzen a-c das Thema definiert. Hier der vollständige erweiterte Text im Web:
Easy_Access_Rules Part-ML Appendix II Pilot-Owner June_2020.pdf
Schon die Überschrift der Anlage VIII muss aufmerksam machen „Eingeschränkte Instand-haltung durch den Piloten/Eigentümer P/O“.
Unsere bayrischen Kollegen haben eine ältere Fassung mit einer grossen Auswahl der zulässigen P/O-Tätigkeiten, siehe unten, in deutscher Sprache hier aufgelistet:
LVBayern Anlage VIII Pilot-Owner.pdf
Zusammenfassung für die P/O Wartungen:
a. Befähigung und Verantwortlichkeit.
Die Eigenschaft Befähigung ist hier sehr allgemein beschrieben. Der sichere Nachweis für die Befähigung der Schrauber sind der Besitz einer gültigen zutreffenden Lizenz als Wart, Werkstatt-Leiter oder L-Lizenz Besitzer.
Im Zweifel ist ein Gespräch mit einem ARS (Prüfer) vor den Arbeiten sicher notwendig.
Der Pilot/Eigentümer P/O ist für den gesamten Vorgang der Wartung einschliesslich Dokumentationen und Freigaben für jede P/O-Tätigkeit verantwortlich.
b. Aufgaben, Umfang der Arbeiten
„Der Pilot/Eigentümer kann einfache Sichtprüfungen oder Maßnahmen durchführen, um den Allgemeinzustand, offensichtliche Schäden und den normalen Betrieb von Zelle, Motoren, Systemen und Komponenten zu prüfen“. Damit sind auch alle Preflight-Check aus dem LFZ Handbuch gemeint. Auch der Aufbau von Segelflugzeugen vor dem Start gehört dazu.
Dann folgen die Einschränkungen: „Instandhaltungsaufgaben dürfen nicht vom Piloten/Eigentümer durchgeführt werden, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:“
Dann sind 9 Tätigkeiten im Einzelnen aufgeführt von komplexen Instandhaltungs-massnahmen (link wie oben Seite 88ff, Anlage VII) über dem Austausch grösserer Komponenten bis zur 100h Kontrolle.
c. Durchführung der Instandhaltungsaufgaben und Aufzeichnungen
Hier wird auf die notwendigen Dokumentationen, auch in der Lebenslaufakte, hingewiesen; von der Ausführung über die Freigabe jeglicher P/O-Wartung durch den P/O bis zur Benachrichtigung der CAO, alles hat der Pilot/Eigentümer zu erledigen.