Verlängerung der L-Lizenz: Tätigkeitsnachweis erforderlich

von | 19.05.25 | Allgemein, News, Technik

Seit dem 8. April 2025 gilt: Wer seine L-Lizenz verlängern möchte, muss dem Antrag an das Luftfahrt-Bundesamt zusätzlich einen Tätigkeitsnachweis beifügen (Anlage 1 zur 19-L – Logbuch-Kategorie).

Das aktuelle Antragsformular (LBA-Form 19.1) steht hier zum Download bereit:

👉 Zum Formular beim LBA

Bitte beachten: Für die Anerkennung ist eine ausreichende, nachweisbare Tätigkeitsdauer erforderlich. Details dazu finden sich in der NfL 2024-2-796.

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