Service
Kooperation mit Vereinen
Kooperationsformen im Luftsport
Im Luftsport sind der Modell- und Segelflug für eine Umsetzung in der Schule geeignet.
Diese beiden Sportarten können in Nordrhein-Westfalen im außerunterrichtlichen Schulsport in freiwilligen Schulsportgemeinschaften oder als AG durchgeführt werden. Daneben gibt es andere, kleine Kooperationsformen, die zu einer ersten Annäherung verhelfen können. Die Kooperationen zwischen Schule und Verein können einmalig, regelmäßig oder dauerhaft sein.
Hinweis: Nur aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf dieser Seite ausschließlich die männliche Schreibweise im Text benutzt.
Schülerfluggemeinschaften
Schülerfluggemeinschaften (SFG) sind allgemeine freiwillige Schülersportgemeinschaften im Luftsport. Damit sind sie Schulveranstaltungen im Rahmen des außerunterrichtlichen Schulsports an öffentlichen Schulen und Ersatzschulen. Sie basieren auf der Kooperation zwischen einem Luftsportverein und einer Schule (Trägerschule), die vertraglich von beiden Seiten miteinander vereinbart ist. Eine SFG beschäftigt sich mit dem Modell- und/oder Segelflug in Theorie und Praxis und ermöglicht Schülern, diesen Sport zu erlernen und auszuüben.
Eine SFG soll nach Möglichkeit langfristig und über mehrere Jahre angelegt sein. Sie ist die zeitintensivste Kooperationsform und ergibt sich oftmals aus vorherigen gemeinsamen Aktionen und Projekten von Schule und Verein. Schülerfluggemeinschaften können finanziell unterstützt werden. Diese Unterstützung muss in einem Verfahren beantragt und bewilligt werden. Grundlage dafür ist die Kooperation der Schule mit einem örtlichen Luftsportverein. Eine SFG kann grundsätzlich durch eine Wochenendschulung oder in einem Ferienlehrgang vertieft werden.
Modellbau AG, Segelflug AG, Projekt AG
Eine Arbeitsgemeinschaft (AG) bietet eine Alternative zur Schülerfluggemeinschaft. Sie wird von einer Schule in Zusammenarbeit mit einem Verein organisiert und durchgeführt. Auch kann sie von einer Schule selbst angeboten und durchgeführt werden. Eine AG kann aus mehreren theoretischen Unterrichtseinheiten, die sich zum Beispiel mit der Meteorologie oder den Mechanismen des Fliegens beschäftigen, bestehen und nachher in den Modellflugbau und das Modellfliegen sowie das Segelfliegen übergehen.
Eine sinnvoll gestaltete AG im Luftsport zeichnet sich dadurch aus, dass sie durch einfache Experimente die Neugier und Kreativität der Schüler weckt. Eine AG kann im Ganztag oder im außerunterrichtlichen Schulsport angeboten werden. Basiert sie auf einer Zusammenarbeit zwischen Schule und Verein ist eine vertragliche Vereinbarung, unter anderem aus versicherungsrechtlichen Gründen dringend zu empfehlen. Auch um die Rechte und Pflichten für beide Seiten festzuhalten (z. B. Vertretungsfall, Vergütung etc.) ist eine schriftliche Vereinbarung sinnvoll. Die an der AG teilnehmenden Schüler müssen, sobald sie mit einer flugpraktischen Ausbildung beginnen, aufgrund der luftrechtlichen Bestimmungen Mitglied des kooperierenden Vereins sein. AGs lassen sich über die Ganztagsmittel der Schule finanzieren.
Projekttag/Projektwochen
Die Themen „Luft“ und „Fliegen“ bieten sich für Vereine und Schulen zur Umsetzung im Rahmen von Projekttagen oder -wochen an. Sie haben einige fachübergreifende Anknüpfungspunkte und können in Schulfächern, wie Physik, Biologie, Erdkunde, Kunst und Sport mit verschiedenen Schwerpunkten behandelt werden.
Über Projekttage oder -wochen können zudem mögliche weitere und längerfristige Kooperationen erprobt werden. Terminlich passt diese Kooperationsform am besten in die Zeit kurz vor den Sommerferien. Denn da müssen die Schüler zumeist keine Klausuren mehr schreiben und die Schulen veranstalten häufig ihre Projektwochen. Im Rahmen einer Projektwoche im Modell- und/oder Segelflug können die Teilnehmer die Sportarten in Theorie und Praxis kennen lernen und mehrere Tage gemeinsam auf dem Flugplatz verbringen. Als Übernachtungsmöglichkeiten bieten sich hier je nach Flugplatzgelände Zelte an.
Schnupperwoche/-tag/-wochenende
Vereine können in Zusammenarbeit mit Schulen ein- oder mehrtägige Schnupperveranstaltungen im Modell- und/oder Segelflug veranstalten. Bei dieser Angebotsform bietet sich die Schnupper-Mitgliedschaft des AEROCLUB | NRW an, über die der jeweilige Teilnehmer kurzzeitig vollständiges Mitglied im AEROCLUB | NRW wird und damit versichert ist. Schnupperveranstaltungen dienen als gute Einstiegsmöglichkeiten für Vereine, um Interessierten den Luftsport näher zu bringen.
Unterrichtseinheiten und vernetztes Lernen
Der Luftsport eignet sich für vernetztes Lernen an Schulen. Einbezogen werden können vorwiegend folgende Fächer mit folgenden Inhalten:
Physik/Mathematik
Theorie: Aerostatik, Aerodynamik, Auftrieb, Widerstand, Anstellwinkel, Mechanik, Rückstoßprinzip, Navigation
Praktische Beispiele: Anschauungsversuche, Bau eines Heißluftballons, Anschauungsversuche, zum Beispiel zur Profilwölbung; Drachenbau, Luftballonversuche, Versuche mit dem Kompass
Biologie
Theorie: Tier- und Pflanzenflug, Mechanismus des Fliegens, Flugformen (Gleit-, Segel-, Ruder-, Rüttel- und Schwirrflug)
Praktische Beispiele: Analyse des Vogelflugs (Profilwölbung des Flügels, Auftrieb, Vortrieb, Widerstand); Analyse des Fliegens von Flugsamen, Bau von Papierfliegern; Demonstrationsversuche, Analyse verschiedener Flugbilder
Kunst
Theorie: Flugtechnik, Stabilität und Steuerung, Flugzeugbau
Praktische Beispiele: Papierflieger, Balsagleiter, Drehflügelmodell
Erdkunde
Theorie: Entwicklung, Funktion, Probleme des Luftverkehrs, Wetterkunde
Praktische Beispiele: Flughafenbesichtigung mit fachspezifischer Auswertung, Analyse von Wetterkarten
Auch in den Fächern Geschichte (Geschichte des Fliegens), Deutsch und Englisch lässt sich der Luftsport thematisieren.
Stand beim Tag der offenen Tür/Schulfest
Ein Verein kann sich beim Tag der offenen Tür einer Schule oder beim Schulfest präsentieren. Hier eignet sich ein Informationsstand. Dazu kann, um mehr Interessierte anzulocken, auch ein Flugzeug aufgestellt werden.
Klassenfahrt mit luftsportlichem Schwerpunkt – Segelflugschule Oerlinghausen
Gerade für Segelflugvereine, für die es nicht möglich ist, Flugbetrieb unter der Woche zu organisieren, kann es eine Alternative sein, auf das Angebot der Segelflugschule Oerlinghausen, Luftsportschule des AEROCLUB | NRW, zurück zu greifen. Zwischen März und Oktober findet hier täglich Flugbetrieb statt. Schülergruppen können hier im Rahmen einer Klassenfahrt den Ablauf der Segelflugschulung kennen lernen und auch selbst am Flugbetrieb mit morgendlichem Briefing und Bodeneinweisung teilnehmen. Ein Rundgang über das Fluggelände mit Besuch im Tower rundet das Programm ab. Ebenfalls können mehrtägige Freizeiten und Schnupperkurse in der Segelflugschule Oerlinghausen realisiert werden – auch mit den Betreuern oder Lehrern der Vereine.
Vorteile und Nutzen von Kooperationen
Eine Zusammenarbeit von einer Schule und einem Luftsportverein …
… hat für beide Kooperationspartner und für die beteiligten Schüler viele Vorteile.
Hinweis: Nur aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf dieser Seite ausschließlich die männliche Schreibweise im Text benutzt.
Für die Schule
Die Kooperation ist für die Schule von Bedeutung, weil …
- der Luftsport ein außergewöhnliches, abwechslungsreiches und nicht-alltägliches Angebot im Schulprogramm darstellt.
- sie durch den Luftsport ein Alleinstellungsmerkmal besitzt und sich von anderen Schulen abheben kann.
- sie den Luftsport als Lockmittel und Werbung für neue Schüler nutzen kann.
- sie durch den Luftsport selbstbewusstere, teamfähigere Schüler mit mehr Verantwortungsbewusstsein hat.
- über den Luftsport die Neugier der Medien aktiviert werden und dadurch eine bessere und häufigere Präsenz in der Öffentlichkeit erreicht werden kann.
- dadurch eine positive, öffentliche Darstellung erreicht werden kann.
- über den Luftsport komplexe Phänomene einfach erklärt werden können.
- der Luftsport die Möglichkeit zum vernetzten Lernen bietet.
Für die Schüler
Die Kooperation ist für die Schüler von Bedeutung, weil …
- sie durch die Beschäftigung mit dem Fliegen ihr Wissen in den Bereichen Technik, Meteorologie, Sprache, Flugzeugbau, Naturkräfte, Physik und Biologie erweitern können.
- sie durch den Luftsport ihren Horizont erweitern und neue Strukturen und Menschen kennen lernen.
- sie durch den Luftsport einen höheren Freizeitwert erfahren, da sie in der Natur und an der frischen Luft sind und dadurch einen Ausgleich zum Alltag haben.
- sie durch den Luftsport als neue Herausforderung soziale Kompetenzen wie Verantwortungsbewusstsein, Hilfsbereitschaft, Teamfähigkeit, Rücksicht und Geduld aufbauen und erweitern, dadurch ein höheres Selbstwertgefühl und mehr Selbstbewusstsein bekommen, was wiederum gut für ihre zukünftige Arbeits- und Berufswelt ist.
- sie sich die Teilnahme an einer Schülerfluggemeinschaft sowie flugsportliche Leistungen und/oder eine ehrenamtliche Tätigkeit auf Wunsch im Zeugnis bescheinigen lassen können.
Für den Verein
Die Kooperation ist für den Verein von Bedeutung, weil …
- sie die Aufrechterhaltung der Jugendarbeit ermöglicht.
- sie potentielle, neue junge Mitglieder mit sich bringt, die sich eventuell auch ehrenamtlich engagieren.
- er damit Aufsehen in der Öffentlichkeit erregen kann, da er sich um Kinder und Jugendliche kümmert.
- sie eine Auslastung der Flugzeuge ermöglicht.
- die Neugier der Medien aktiviert werden kann und dadurch eine bessere und häufigere Präsenz in der Öffentlichkeit erreicht werden kann.
KONTAKTPERSON Kooperation
Sie haben Interesse an einer Kooperation?

Janina Nentwig
Fachkraft Sport im Ganztag
nentwig@aeroclub-nrw.de
0203 / 77844-31
WEGE ZUR KOOPERATION
Wie finden wir eine Schule, die kooperieren möchte?
Wo ist der nächste Luftsportverein in unserer Umgebung? Wie kann der Inhalt einer Kooperation aussehen? Und, wie leiten wir überhaupt eine Kooperation in die Wege? Diese und viele weitere Fragen gehen vermutlich sowohl Schulen als auch Vereinen, die sich für eine Zusammenarbeit mit dem jeweils anderen interessieren, durch den Kopf. Damit eine Kooperation von Beginn an sinnvoll geplant wird, ist es ratsam einige wichtige Faktoren zu beachten.
Der Weg zu einer Kooperation lässt sich in drei verschiedene Phasen einteilen – und zwar in die Vorbereitungsphase, die Kontaktphase und die Durchführungsphase.
Vorbereitungsphase
Bevor Verein und Schule zusammen kommen, ist es ratsam, dass beide Seiten für sich zunächst klar stellen, wie ihre jeweils internen Voraussetzungen für eine Kooperation aussehen. Zu diesen gehören unter anderem die Ausgangslage, die individuelle Zielsetzung, Handlungsmöglichkeiten und personelle und räumliche Ressourcen sowie die finanziellen Möglichkeiten. Außerdem sollte festgelegt werden, wer sich federführend um die Kooperation kümmert. Erst wenn dies alles definiert ist, sollten Verein bzw. Schule sich nach einem geeigneten Kooperationspartner umschauen.
Klärung der internen Voraussetzungen
Zunächst sollten sich Verein und Schule separat über ihre jeweiligen internen Voraussetzungen verständigen.
Mögliche Fragen, die der Verein für sich klären kann:
- Welche Form soll die Kooperation haben (Zeitraum, Dauer, einmalig, langfristig)?
- Welchen Inhalt soll die Kooperation haben (Praxis, Theorie, Modellflug/-bau, Segelflug)?
- Mit welcher Schulform wollen wir kooperieren?
- Welche finanziellen Mittel stehen uns zur Verfügung? Müssen wir zusätzliche Fördermittel beantragen?
- Über welche personellen Kapazitäten verfügen wir? Haben wir Ehrenamtler im Verein, die bereit wären, innerhalb der Kooperation mitzuhelfen?
- Gibt es ein Vereinsmitglied, das die Kooperation federführend betreuen und organisieren sowie Bindeglied zur Schule sein würde?
- Welche räumlichen Kapazitäten haben wir?
- Was wollen wir mit der Kooperation erreichen? Haben wir nachhaltige Ziele?
- Steht der Verein hinter der Kooperation?
- Welcher Mehraufwand (personell, finanziell, organisatorisch und räumlich) kommt auf uns zu? Können wir ihn stemmen?
- Was sind unsere Stärken als Verein und wie passen sie am besten in unser Kooperationskonzept?
Mögliche Beteiligte: Vereinsvorstand, Vereinsjugendleitung, Fluglehrer, mögliche ehrenamtliche Helfer
Mögliche Fragen, die die Schule für sich klären kann:
- Passt der Luftsport in unser Schulprogramm?
- Welchen Inhalt soll die Kooperation haben (Modellflug/-bau, Segelflug, Theorie, Praxis)?
- Welche Form soll die Kooperation haben (Zeitraum, Dauer, einmalig, langfristig)?
- Haben wir Lehrer, die sich mit dem Luftsport auskennen?
- Haben wir einen Lehrer, der sich um die Kooperation kümmern würde?
- Welcher Mehraufwand (personell, finanziell, organisatorisch und räumlich) kommt auf uns zu? Können wir ihn stemmen?
- Besteht das Interesse und der Willen seitens der Eltern, ihre Kinder in der Schule mit dem Luftsport in Kontakt zu bringen?
- Welche Ziele verfolgen wir mit der Kooperation? Was wollen wir nachhaltig erreichen?
- Haben wir Räumlichkeiten, in denen wir zum Beispiel eine AG im Nachmittagsbereich unterbringen könnten?
- Was sind unsere Stärken als Schule und wie passen sie am besten in unser Kooperationskonzept?
Mögliche Beteiligte: Schulleitung, Lehrer, Schülervertretung, Elternvertretung
Festlegung des Kooperationsverantwortlichen
Im nächsten Schritt sollte vereinbart werden, wer sich federführend seitens des Vereins bzw. seitens der Schule um die Kooperation kümmert.
Frage, die Schule und Verein jeweils für sich klären sollten:
- Wer kümmert sich federführend um die Kooperation und stellt das Bindeglied zu Schule bzw. zum Verein dar?
Kooperationspartner finden
Sind die internen Voraussetzungen geklärt und ist festgelegt, wer die Kooperation federführend betreut, kann die Suche nach einem geeigneten Kooperationspartner beginnen.
Mögliche Fragen, die Schule und Verein jeweils klären können:
- Welche Schulen, Schulformen bzw. Vereine gibt es in unserer Umgebung?
- Wer von ihnen kommt für uns als Kooperationspartner in Frage?
- Wer passt zu unserem Kooperationskonzept?
- Welche Schule besuchen die Jugendlichen unseres Vereins? Welche unserer Schüler sind bereits im Luftsportverein? Können wir diese möglichen Kontakte für unsere Kooperation nutzen?
hilfreiche Ansprechpartner:
- AEROCLUB | NRW: Fachkraft „NRW bewegt seine KINDER!“, Nina Heithausen, (E-Mail)
- örtlicher Stadtsportbund bzw. Kreissportbund (SSB bzw. KSB) mit Beratern im Schulsport (BiS)
Informationen einholen
Im letzten Schritt der Vorbereitungsphase sollten sich Schule und Verein jeweils Informationen rund um die Durchführung einer Kooperation einholen.
hilfreiche Ansprechpartner:
- AEROCLUB | NRW: Fachkraft „NRW bewegt seine KINDER!“, Nina Heithausen, (E-Mail)
- örtlicher Stadtsportbund bzw. Kreissportbund (SSB bzw. KSB)
Kontaktphase
Mit dem Beginn der Kontaktphase haben Verein und Schule bereits ihre jeweiligen internen Voraussetzungen geklärt und ihre Ziele abgesteckt. Ein geeigneter Kooperationspartner ist gefunden, ein Kooperationsverantwortlicher ebenfalls. Nun gilt es, erste Kontakte zum Kooperationspartner aufzubauen und das gemeinsame Vorhaben auf einen Nenner zu bringen.
Realistische Ziele setzen
Schule und Verein sollten nun im Hinblick auf ihre Möglichkeiten gemeinsam überlegen, wie sie ihre Kooperation gestalten wollen.
Mögliche zu klärende Fragen:
- Welche Schüler/Klassen sollen unsere Zielgruppen sein?
- Welche Inhalte soll die Kooperation haben?
- Welche Form soll die Kooperation haben?
- In welchem Rahmen soll die Kooperation stattfinden?
- Wann und wo sollen die Kooperationsmaßnahmen stattfinden?
- Wie sehen unsere gemeinsamen Ziele aus?
- Wer ist für was zuständig?
- Wie sind die Schüler und beteiligten Lehrkräfte versichert?
- Wie finanzieren wir die Kooperation?
- Welchen rechtlichen Fragen müssen geklärt werden?
Mögliche Beteiligte: Vereinsvorstand, Jugendleitung, Fluglehrer, Lehrer der Schule, Schulleitung, Kooperationsverantwortliche, eventuelle weitere Helfer (wie Schüler oder Eltern)
Hinweis: Bei Bedarf begleitet der AEROCLUB | NRW die Gespräche zwischen Verein und Schule.
Kooperation vertraglich vereinbaren
zu klärende Frage:
- Was muss und soll der Kooperationsvertrag beinhalten?
Kooperation öffentlichkeitswirksam planen
Im dritten Schritt der Kontaktphase sollten sich Schule und Verein gemeinsam überlegen, wie sie die Kooperation in der Öffentlichkeit präsentieren wollen.
Mögliche zu klärende Fragen:
- Welche Medien und Pressevertreter können wir kontaktieren?
- Welche unserer eigenen Kanäle (Internetseite, Facebook, Twitter, schwarzes Brett am Vereinsheim) können wir nutzen, um die Kooperation in der Öffentlichkeit selbst präsent zu machen?
- Wie präsentieren wir die Kooperation in der Öffentlichkeit, damit beide Partner positiv und nachhaltig davon profitieren?
Beteiligte: Vereinspressewart, Vertreter der Schulzeitung, zuständiger Lehrer für Pressearbeit
Durchführungsphase
Mit Beginn der Durchführungsphase ist die Kooperation in ihren Einzelheiten geklärt und vertraglich vereinbart. Nun folgt die Praxisarbeit, während dieser einige Dinge beachtet werden sollten.
Informieren und abstimmen
Schule und Verein sollten sich ständig aktuell informieren und abstimmen zu:
- Inhalten der Angebote
- Sportstätten- und Sportgeräte-Nutzung
- sportlichen Veranstaltungen
- Schnupperangeboten
Vertiefen und absichern
Schule und Verein können ihre Kooperation durch verschiedene Maßnahmen vertiefen und absichern:
- Ausdehnung auf weitere geeignete Bereiche (auch außersportlich)
- Beteiligung der Partner an relevanten Sitzungen
- Fortbildung der Lehrer und Übungsleiter
- Qualifizierung von Schülern und Eltern
- Kooperationsverträge/-urkunden
- Verankerung im Schulprofil bzw. als Vereinsschwerpunkt
Zusätzliche Hilfen
- örtlichen Stadt- und Kreissportbünde
- AEROCLUB | NRW e.V.
HÄUFIGE FRAGEN
Häufige Fragen rund um das Thema Kooperation
Schule und Verein
Vertragliches, Versicherung, Fördermittel – hier gibt es Antworten auf häufige Fragen rund um das Thema Kooperation zwischen Luftsportverein und Schule. Hinweis: Nur aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf dieser Seite ausschließlich die männliche Schreibweise im Text benutzt.
Was muss ein Kooperationsvertrag beeinhalten?
Der Vertrag für Schülerfluggemeinschaften im Modell- und/oder Segelflug sollte unter anderem die Nutzungs-, Zuständigkeits- und Versicherungsfragen klären und wird von der Schule, dem Verein und gegebenenfalls dem Schulträger unterzeichnet. Für andere Kooperationsformen sollten Schule und Verein die detaillierten und spezifischen Vertragsinhalte, wie zum Beispiel Vertretungsfall, Vergütung etc., jeweils miteinander aushandeln, um die Rechte und Pflichten für beide Seiten festzuhalten.
Muss für jede Kooperation ein Vertrag vereinbart werden?
Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist eine schriftliche Fixierung immer sinnvoll. Eine Schülerfluggemeinschaft im Segelflug bzw. im Modellflug/Segelflug muss vertraglich geregelt sein.
Welche Qualifikation sollte der Leiter bzw. Betreuer einer Kooperationsmaßnahme haben?
Der Leiter bzw. Betreuer einer Kooperationsmaßnahme sollte idealerweise luftsportaffin und selbst im Luftsport tätig oder Fluglehrer sein. Es ist auch möglich, dass Lehrer die Leiter-/Betreuertätigkeit übernehmen. Sollten diese jedoch gar nichts mit dem Luftsport zu tun haben, ist es ratsam, ein Vereinsmitglied als zusätzlichen, unterstützenden Betreuer hinzu zu ziehen.
Wie können Kooperationen finanziell gefördert werden?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um für Kooperationen zwischen Verein und Schule Fördermittel zu beantragen. Die Fördermöglichkeiten für Schülerfluggemeinschaften sind der Rubrik „Schülerfluggemeinschaften – Finanzierung“ zu entnehmen. Zudem besteht die Möglichkeit, die Kooperation mit Hilfe von Sponsoren oder über einen Förderverein zu finanzieren. Kooperationen, die im Ganztagsbereich stattfinden, können durch die Verwendung von Ganztagsmitteln finanziert werden.
Werden die Leiter einer Kooperationsmaßnahme finanziell entschädigt?
Den Leitern von freiwilligen Schulsportgemeinschaften gewährt das Land im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel je Schuljahr pauschalierte Aufwandsentschädigungen für Sach- und Reisekosten für die Durchführung von Veranstaltungen der Schulsportgemeinschaften im Rahmen des außerunterrichtlichen Schulsports an öffentlichen Schulen und Ersatzschulen. Grundlage dabei ist die „Richtlinie über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für die Leitung von Schulsportgemeinschaften an öffentlichen Schulen und Ersatzschulen“ zu BASS 11 – 04 Nr. 14, (Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 25.6.2010 – 323-6.09.03.04.04.05-79592). In besonders begründeten Fällen, in denen die Leitung einer Schulsportgemeinschaft durch zwei Personen notwendig wird (zum Beispiel aus Sicherheitsgründen im Segelflugsport), kann auch für die zweite Person die entsprechende Aufwandsentschädigung gewährt werden. Die Aufwandsentschädigung wird nur für Schulsportgemeinschaften, deren Einrichtung durch den Schulleiter der einbezogenen Schulen genehmigt ist (Vertrag), gewährt. Ein Antrag zur Gewährung einer Aufwandsentschädigung muss von der Schulleitung für eine oder mehrere Schulen über die zuständigen Ausschüsse für den Schulsport an den Landessportbund NRW gerichtet werden. Die Anträge müssen zum Ende der Sommerferien, spätestens jedoch 14 Tage nach Schulbeginn, beim Ausschuss für den Schulsport vorgelegt werden. Sie können sich nur auf Zeiträume des laufenden Schuljahres beziehen. Der genaue Zeitraum zur Antragstellung und weitere Informationen sind im Internetportal Schulsport NRW erhältlich. Schülerfluggemeinschaften, die Modell- und/oder Segelflug betreiben, haben grundsätzlich über die Schulleitung der kooperierenden Schule die Möglichkeit, eine solche Aufwandsentschädigung zu erhalten. Voraussetzung dafür ist laut der oben angegebenen Richtlinie aus luftrechtlichen Gründen die Zusammenarbeit mit einem Mitgliedsverein des AEROCLUB | NRW.
Wie ist der Leiter bzw. Betreuer der Kooperationsmaßnahme versichert?
Ist der Leiter bzw. Betreuer einer Kooperationsmaßnahme Mitglied im kooperierenden Verein, ist er über die Sporthilfe NRW versichert. Ist er Lehrer an der kooperierenden Schule, ist er über die Unfallkasse NRW versichert.
Wie sind die teilnehmenden Schüler versichert?
Sofern es sich bei den Kooperationsveranstaltungen um Schulveranstaltungen handelt, sind die teilnehmenden Schüler der kooperierenden Schule über die gesetzliche Schülerunfallversicherung der Unfallkasse NRW versichert. Aufgrund der luftrechtlichen Bestimmungen müssen sie zudem spätestens mit Beginn einer flugpraktischen Ausbildung (zum Beispiel in einer Schülerfluggemeinschaft Segelflug) Mitglied des mit der Schule kooperierenden Vereins sein. Dies bedeutet: Für sie besteht durch ihre Mitgliedschaft in diesem Verein ein zusätzlicher Versicherungsschutz durch die Sporthilfe NRW. Nehmen Schüler an einer Kooperationsmaßnahme teil, die nicht der kooperierenden Schule, sondern anderen Schulen (Fremdschulen) angehören, sind sie nicht direkt über die gesetzliche Schülerunfallversicherung der Unfallkasse NRW versichert. Damit dieser Versicherungsschutz in Kraft tritt, muss die Fremdschule mit dem kooperierenden Verein eine entsprechende Kooperation vertraglich vereinbaren. Bei Projektwochen empfiehlt es sich für Vereine für die teilnehmenden Schüler, die nicht Mitglied im Verein sind, eine Schnuppermitgliedschaft beim AEROCLUB | NRW zu beantragen.
Was ist eine Schnuppermitgliedschaft und wann ist sie sinnvoll?
Der AEROCLUB NRW eröffnet seinen Vereinen in Form von Kurzmitgliedschaften im Verband den Rahmen, die potentiellen Vereinsmitglieder zeitlich befristet in die Sportorganisation aufzunehmen und damit bei der Sporthilfe NRW den gleichen Versicherungsschutz herzustellen wie bei den ordentlichen Vereinsmitgliedern. Über die Schnuppermitgliedschaft ist ein Teilnehmer für den Zeitraum der jeweiligen Veranstaltung als Schnupperer vollständiges Mitglied im AEROCLUB NRW und damit versichert. Die Schnupper-Mitgliedschaft eignet sich vor allem bei Schnupperwochenenden und -tagen sowie bei mehrtägigen Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmer unter anderem gemeinsam mit lizensierten Fluglehrern Flüge absolvieren. Die Dauer dieser Kurzmitgliedschaft ist auf maximal vier Wochen beschränkt. Vereine können die Schnuppermitgliedschafts-Formulare beim AEROCLUB NRW bestellen, von den Kurzmitgliedern unterschreiben und zeitnah an die Geschäftsstelle des AEROCLUB NRW in Duisburg senden oder faxen. Mit diesem Verfahren ist der Versicherungsnachweis eindeutig dokumentiert. Weitere Informationen zu Schnuppermitgliedschaften und zu den aktuellen Preisen gibt es im Downloadbereich in der Kategorie Verband -> Rundschreiben.
Welche versicherungsrechtlichen Fragen sind noch zu beachten?
Ergänzend zur gesetzlichen Schülerunfallversicherung besteht für die an einer Kooperation teilnehmenden Schüler bei einer Mitgliedschaft im Partnerverein ein Versicherungsschutz durch die Sporthilfe NRW. Dadurch wird die in der behördlichen Erlaubnis zur Durchführung des Ausbildungsbetriebes geforderte Abdeckung des Unfallrisikos abgesichert. Ansprüche Dritter aus Personen- und Sachschäden, die durch das Segelflugzeug bzw. den Motorsegler bzw. das Flugmodell verursacht worden sind, deckt die gesetzlich vorgeschriebene Halter-Haftpflichtversicherung für das Segelflugzeug bzw. den Motorsegler bzw. das Flugmodell ab. Den Abschluss der entsprechenden Halter-Haftpflichtversicherung stellt der Partnerverein der jeweiligen Schule sicher.
Gibt es Informationsveranstaltungen seitens des AEROCLUB | NRW rund um das Thema Kooperation zwischen Schule und Luftsportverein?
Der AEROCLUB | NRW veranstaltet jedes Jahr am Verbandstag ein sogenanntes Protektorentreffen. Teilnehmen können dort nicht nur die Protektoren (Leiter) von Schülerfluggemeinschaften, sondern auch alle Interessierten aus den Mitgliedsvereinen des AEROCLUB | NRW. Alle Mitgliedsvereine erhalten rechtzeitig im Vorfeld eine Einladung zum Protektorentreffen.