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Jugendprojekte am Flugplatz: Fördergeld für 2027

von AEROCLUB | NRW Redaktion | 3.11.26 | Förderprogramm, Luftsportjugend, Service für unsere Vereine, Vereine

Ob Modellflug-AG mit der Grundschule, Schnupperwochenende für Jugendliche vom Land oder Flugtag für Mädchen: Über den Kinder- und Jugendförderplan NRW können Luftsportvereine 2027 Geld für Jugendprojekte beantragen. Anträge gehen bis So., 10.01.2027 online an die Landesjugendämter.

Am Flugplatz lernen Jugendliche Dinge, die man so in keinem Klassenzimmer lernt. Sie übernehmen Verantwortung im Flugbetrieb, treffen Entscheidungen unter echten Bedingungen und arbeiten im Team. Für Projekte, die diese Erfahrungen gezielt nutzen, gibt es 2027 wieder Geld vom Land. Über den Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) des Landes Nordrhein-Westfalen fördern die Landesjugendämter im Rheinland und in Westfalen-Lippe Projekte der Kinder- und Jugendarbeit, und viele Förderthemen passen gut zum Luftsport.

Vom Flugplatz zum Förderprojekt

Gefördert wird nicht der normale Ausbildungs- und Flugbetrieb. Gefördert werden Projekte der Kinder- und Jugendarbeit, die zu den Zielen und Voraussetzungen des Kinder- und Jugendförderplan NRW passen. Wer also bereits eine Idee für ein besonderes Jugendangebot hat, kann prüfen, ob sie über den KJFP gefördert werden kann.

Die Zuordnung zu den Förderpositionen und die Förderfähigkeit hängen immer von der konkreten Ausgestaltung des jeweiligen Projekts ab. Die folgenden Beispiele dienen daher als Anregung. Ob eine Idee tatsächlich förderfähig ist, sollte vor der Antragsstellung anhand der aktuellen Förderkriterien mit dem zuständigen Landesjugendamt geklärt werden.

Schule und Ganztag (Pos. 5.1): Eine Modellflug-AG im Offenen Ganztag, ein Projekt „Physik des Fliegens“ mit einer weiterführenden Schule oder Wetterkunde mit Thermikbeobachtung am Flugplatz.

Ländlicher Raum (Pos. 3.2): Die meisten Flugplätze liegen dort, wo es für Jugendliche wenige Freizeitangebote gibt. Ferienwochen am Flugplatz für Jugendliche aus den umliegenden Orten, ein Fahrdienst zum Fluggelände oder ein mobiles Modellflug-Angebot, das zu den Jugendlichen kommt, könnten Projektideen sein.

Bewegung, Gesundheit und Resilienz (Pos. 6.2): Konzentration, Umgang mit Druck und gute Entscheidungen sind im Cockpit überlebenswichtig. Ein Projekt zu „Human Factors“ für Jugendliche, das diese Fähigkeiten trainiert und auf Schule und Alltag überträgt, verbindet Luftsport mit Resilienzförderung.

Mädchen und Jungen im Blick (Pos. 4.4): Angebote, die Rollenbilder hinterfragen und neue Zugänge schaffen, etwa ein Flugtag speziell für Mädchen mit Pilotinnen als Ansprechpartnerinnen oder ein Mentoring-Programm im Verein.

Mitbestimmen im Verein (Pos. 2.1): Jugendliche planen ihr eigenes Fluglager, gestalten den Jugendraum oder bauen eine Jugendvertretung im Vorstand auf, und lernen dabei, wie Mitbestimmung funktioniert.

Digital und Medien (Pos. 3.1): Ein Videoprojekt, in dem Jugendliche den Vereinsalltag dokumentieren, ein Workshop zu Flugsimulation und digitaler Flugvorbereitung oder ein Projekt zu Persönlichkeitsrechten und Datenschutz auf Vereinskanälen.

Inklusion und Teilhabe (Pos. 4.1 bis 4.3): Inklusive Schnuppertage in Kooperation mit Förderschulen oder Einrichtungen der Behindertenhilfe, Angebote gemeinsam mit Jugendmigrationsdiensten oder kostenfreie Schnupperkurse für Jugendliche, denen der Weg in den Luftsport sonst finanziell verschlossen bleibt.

Natur und Klima (Pos. 5.3): Ein Flugplatz ist oft auch ein Lebensraum für seltene Arten. Ein Projekt, in dem Jugendliche Blühflächen anlegen, Wetter und Klima beobachten oder sich mit nachhaltigerem Fliegen beschäftigen, könnte zum Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung passen.

Begegnung über Grenzen (Pos. 5.2): Wer einen Partnerverein im Ausland hat, kann prüfen, ob eine internationale Jugendbegegnung mit Besuch und Gegenbesuch die Förderbedingungen erfüllt.

Geschichte des Fliegens (Pos. 2.2): Auch politische Bildung ist förderfähig, etwa ein Projekt, in dem sich Jugendliche mit der Rolle des Segelflugs im Nationalsozialismus auseinandersetzen.

Wer Anträge stellen kann

Antragsberechtigt sind anerkannte freie Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII. Ob Euer Verein diese Anerkennung hat, klärt Ihr am besten vorab mit dem örtlichen Jugendamt. Das Projekt richtet sich an junge Menschen zwischen 6 und 21 Jahren, bei besonderen Maßnahmen auch bis 27 Jahre.

Es darf frühestens am Sa., 01.05.2027 beginnen und muss bis spätestens So., 30.04.2028 abgeschlossen sein. Vor der Bewilligung darf es noch nicht starten. Gefördert werden projektbezogene Kosten, zum Beispiel Honorare, Material oder Fahrtkosten. Freie Träger bringen einen Eigenanteil von in der Regel 15 Prozent ein, der teilweise auch über ehrenamtliche Arbeitsstunden erbracht werden kann. Für den Luftsport mit seinen vielen Helferstunden ist das ein echter Vorteil. Die beantragte Förderung muss mindestens 1.000 Euro betragen.

So kommt Ihr zum Antrag

Anträge werden ausschließlich online über KJFP.web gestellt. Hochgeladen werden eine Projektbeschreibung von etwa zwei bis vier Seiten und ein Kostenplan. Die Beschreibung enthält Ziele, Zielgruppe, Ablauf, Beteiligung der Jugendlichen und die geplante Auswertung, die Checkliste der Landesjugendämter hilft beim Aufbau. Stichtag ist So., 10.01.2027. Später eingehende Anträge werden nachrangig behandelt. Wer zum ersten Mal einen Antrag stellt, reicht außerdem Satzung, Vereinsregisterauszug und den Nachweis der Anerkennung ein.

Zuständig ist das Landesjugendamt: für Vereine im Rheinland der LVR, für Vereine in Westfalen-Lippe der LWL. Der Antrag läuft direkt dorthin und nicht über den Verband. Die Zeit bis Januar ist kurz. Wer jetzt eine Idee hat, sollte sie zeitnah im Verein besprechen.

Unterlagen zum Download:

Ihr habt eine Projektidee? Die Luftsportjugend NRW unterstützt Euch dabei, sie zu einem Antrag weiterzuentwickeln. Für die Klärung der Förderfähigkeit und Fragen zur Antragsstellung wendet Euch bitte an das zuständige Landesjugendamt: 

  • Landesjugendamt des Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
  • Landesjugendamt des Landschaftsverband Rheinland (LVR)

Janina Nentwig, Luftsportjugendbüro des AEROCLUB | NRW

Janina Nentwig
Fachkraft Sport im Ganztag,
Luftsportjugendbüro des AEROCLUB | NRW e. V.
E-Mail: nentwig@aeroclub-nrw.de · Telefon: 0203 77844-31

Weitere Informationen: KJFP beim LWL · KJFP-Einsteigervideos · Luftsportjugend NRW

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