L-Aktenführung – eine ungeliebte Pflicht für Halter von Luftfahrzeugen
Es gibt immer wieder Berichte über ACAM-Checks an Luftfahrzeugen, in denen festgestellt wird, dass die korrekte Dokumentation von Wartungsarbeiten nicht nachgewiesen werden konnte oder es an Prüfscheinen („Form 1“) für Bauteile mangelt. Die Forderung nach Führung einer Lebenslaufakte ist keine Erfindung der EASA, auch als die Luftfahrzeuge noch nach nationalem Recht betrieben wurden, war die „L-Akte“ zwingend erforderlich.
Sicher kann die L-Akte, speziell bei älteren Luftfahrzeugen, eine beträchtliche Dicke annehmen, und es wird, wenn sie nicht nach sinnvollen Kriterien geordnet wird, möglicherweise recht schwer, ein bestimmtes Dokument schnell und zuverlässig zu finden. Das bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass man angesichts der Papierfülle resigniert und die Führung der Akte gänzlich einstellt.
Zwingend notwendig sind folgende Unterlagen:
- Alle Unterlagen, die die Zelle, das Triebwerk, den Propeller, die Ausrüstung betreffen: Stückprüfscheine, Nachprüfscheine, ARC, Freigabebescheinigungen, Arbeitsberichte
- Übersicht über alle Strukturreparaturen seit Herstellung des Luftfahrzeugs
- LTA-/AD-/TM-/SB_Übersicht: alle Lufttüchtigkeitsanweisungen, Technische Mitteilungen und Service Bulletins für Zelle, Treibwerk, Propeller, Ausrüstung
- Übersicht über Änderungen an Zelle, Triebwerk, Propeller: „Große Änderungen/Major Change“, Erweiterte Musterzulassung/STC, Änderungen über CS-STAN
- Betriebszeitenübersicht für Zelle, Triebwerk, Propeller, Ausrüstung: Dokumentation von Betriebszeiten seit Einbau, Überholung, Reparatur bis zum Ausbau oder Stillegung
- Alle Bordbücher seit Herstellung des Luftfahrzeugs
Der Luftfahrzeughalter, also der Vorstand des Vereins, ist immer für die Führung der L-Akte zuständig. Diese Aufgabe kann er selbstverständlich auch übertragen, muss aber dennoch überprüfen, ob sie ordnungsgemäß geführt wird. Es ist auch ratsam, wenn die Leitung der L-Akte einem Unternehmen übertragen wird. In der Regel handelt es sich im Bereich des Luftsports um eine CAO. Dennoch sollte am Standort des Luftfahrzeugs eine L-Akte geführt werden, in der die CAO-Dienstleistung als Hilfestellung betrachtet werden kann.
Der Technische Ausschuss (TA@aeroclub-nrw.de) steht gerne zur Verfügung, um Fragen zu beantworten.