Transponder sind nicht nur in bestimmten Lufträumen verpflichtend mitzuführen, sie sind auch ein wertvolles Hilfsmittel zur Kollisionsvermeidung im VFR-Verkehr. Viele Pilotinnen und Piloten nutzen sie bereits selbstverständlich.
Die SERA-Verordnung schreibt sogar vor: Ist ein Transponder in einem Luftfahrzeug eingebaut, muss er durchgängig betrieben werden. Ausnahmen gelten lediglich für Segelflugzeuge und Ballone ohne ausreichende Stromversorgung. Da in modernen Segelflugzeugen jedoch zunehmend leistungsstarke Akkus verbaut sind, spricht auch hier nichts gegen einen permanenten Betrieb.
Wesentlich ist jedoch, dass wir uns auf die korrekte Datenaussendung verlassen können: Neben HexID, Kennung und Luftfahrzeugart auch die exakte Angabe der Flugfläche.
Prüfung: Pflicht oder Empfehlung?
Seit der Aufhebung der NfL II 25-09 kursiert die Ansicht, dass auf eine regelmäßige Prüfung verzichtet werden könne – oder dass eine Abfrage bei FIS im Flug ausreichend sei. Doch es hat bereits mehrfach fehlerhafte Datenaussendungen (z. B. falsche Kennung oder fehlerhafte Flugflächenübermittlung) gegeben. Deshalb empfiehlt die EASA im SIB 2011-15R2, Transponder alle zwei Jahre überprüfen zu lassen. Zwar handelt es sich „nur“ um eine Empfehlung, doch wer diese ignoriert, muss im Zweifel gute Gründe vorweisen können.
Selbsttest und FIS-Abfrage – reicht das?
Selbsttest: Moderne Transponder führen beim Einschalten eine Test-Routine durch. Dabei werden Fehler (z. B. bei Antenne oder Stromversorgung) angezeigt. Ob die ausgesendeten Daten jedoch korrekt sind, lässt sich so nicht sicherstellen.
FIS-Abfrage: Bei einer Anfrage erfährt man, dass der Transponder empfangen wird und welche Daten angezeigt werden. Aber: Ist die übermittelte Flugfläche wirklich korrekt? Die Toleranz beträgt ±125 ft – ein Wert, der mit der Genauigkeit der meisten Höhenmesser im Flug kaum überprüfbar ist.
Weder Selbsttest noch FIS-Abfrage ersetzen eine fachgerechte Transponderprüfung.
Prüfgerät beim AEROCLUB | NRW
In der Geschäftsstelle des AEROCLUB | NRW steht ein Transponderprüfgerät bereit. Damit können sowohl Transponderprüfungen als auch Prüfungen der Höhenmesseranzeigen durchgeführt werden.
- Aktuell steht das Gerät allen Part-66-Lizenzinhabern mit Einweisung zur Verfügung, um Transponder fachgerecht zu prüfen und Avionik-Prüfberichte zu erstellen.
- Der Technische Ausschuss plant außerdem Lehrgänge für Vereins-Techniker (z. B. Segelflugzeug- oder Flugzeugwarte). Dort wird das Prüfverfahren vermittelt, sodass Prüfungen im Rahmen der periodischen Wartung durchgeführt und im Befund- und Arbeitsbericht dokumentiert werden können.
Interessierte Vereine oder Techniker können sich per Mail an den Technischen Ausschuss wenden: ta@aeroclub-nrw.de

Transponderprüfgerät