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Arbeits- und Unfallschutz in Vereinswerkstätten

von | 13.10.25 | Allgemein, News, Technik

In Vereinswerkstätten wird mit Geräten, Maschinen, Hilfsmitteln und Arbeitsstoffen gearbeitet – und damit besteht immer auch ein Risiko für Gesundheit und Sicherheit. Jeder Vereinsvorstand sollte sich deshalb mit dem Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Vereinswerkstatt auseinandersetzen.

Viele Werkstätten haben bereits erste Ansätze für ein Arbeitsschutzmanagement. Doch oft bleibt es dabei – verständlich, schließlich ist das Ehrenamt zeitlich begrenzt. Trotzdem gilt: Maschinen, Tore, Hebezüge, Leitern, elektrische Betriebsmittel und Arbeitsstoffe müssen erfasst, Gefährdungen bewertet und Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.

Praktische Beispiele und Maßnahmen

Ein Beispiel sind Arbeitsstoffe: Schon eine Tube Kontaktklebstoff oder ein Gebinde Epoxidharz kann Gefahren bergen. Wer beim Umgang mit Epoxidharz einen Spritzer ins Auge bekommt, sollte nicht erst dann nach Erste-Hilfe-Hinweisen suchen müssen. Eine kurze, verständliche Betriebsanweisung hilft hier entscheidend – mit Hinweisen zu Schutzmaßnahmen und Erste Hilfe.

Auch Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) wie Atemschutzmasken, Schutzkleidung und Handschuhe spielen eine zentrale Rolle, gerade wenn seltene Tätigkeiten wie großflächige Lackierarbeiten anstehen.

Elektrisch betriebene Geräte – vom Bohrschrauber bis zur Kaffeemaschine – müssen regelmäßig auf ihre elektrische Sicherheit geprüft werden. Schutzleiter- und Isolationsprüfungen sind Pflicht, um Unfälle zu vermeiden.

Unterstützung und Versicherungsschutz

Ein systematisches Arbeitsschutzkonzept lässt sich im Ehrenamt nicht von heute auf morgen aufbauen, aber Schritt für Schritt. Der Technische Ausschuss des AEROCLUB | NRW unterstützt Vereine dabei und fördert den Austausch – so kann jede Werkstatt von den Erfahrungen anderer profitieren.

Der Versicherungsschutz in Vereinswerkstätten wird durch die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) gewährleistet, jedoch nur für ehrenamtlich tätige Mitglieder. Beschäftigt ein Verein hauptamtliche Mitarbeiter, muss die Werkstatt zusätzlich bei der BG Verkehr gemeldet werden. Wichtig: Versicherungsschutz besteht nur, wenn auch ein aktuelles Arbeits- und Unfallschutzkonzept vorhanden ist.

Mitmachen und profitieren

Vereine, die sich am Aufbau eines Arbeitsschutzkonzepts beteiligen oder Unterstützung wünschen, sind herzlich eingeladen, Kontakt aufzunehmen:

E-Mail: werkstatt@aeroclub-nrw.de

Gemeinsam schaffen wir sichere und gut organisierte Vereinswerkstätten im AEROCLUB | NRW.

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