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Aktuelles zu Rettungsfallschirmen

Aktuelles zu Rettungsfallschirmen

Bei einer Fortbildung am 22.02.2026 wurde die rechtliche Einordnung von Rettungsfallschirmen als Non Installed Equipment (NIE) erläutert. Sie unterliegen nicht der EU-VO 1321/2014 und dürfen ausschließlich nach Herstellerangaben gewartet werden. Für DAeC-Landesverbände besteht dabei Versicherungsschutz.

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