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Gefährdung durch Windenergieplanung beim Modellflugverein LSV Brüggen-Schwalmtal abgewendet

von | 16.04.25 | Allgemein, Modellflug, News, Verband, Vereine

Im Zuge der öffentlichen Beteiligung zur 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf wurde deutlich: Der Modellflugverein LSV Brüggen-Schwalmtal wäre massiv von der geplanten Ausweisung eines Vorranggebiets zur Nutzung von Windenergie betroffen gewesen. Das Gelände des Vereins, die „Happelter Heide“ in der Gemeinde Brüggen, liegt genau in dem Bereich, der ursprünglich für Windkraftnutzung vorgesehen war.

Dank der gezielten Stellungnahmen des AEROCLUB | NRW und des Modellflugsportverbandes Deutschland (MFSD) konnten die Interessen des Vereins wirkungsvoll vertreten werden. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat daraufhin reagiert: Der genehmigte Modellflugraum sowie eine umgebende Pufferzone werden nicht als Vorranggebiet für Windenergie ausgewiesen.

Der LSV Brüggen-Schwalmtal kann aufatmen: Das Modellfluggelände Happelter Heide bleibt erhalten!

Seit den 1980er-Jahren ist Modellflugverein fester Bestandteil des Modellflugsports

Der LSV Brüggen-Schwalmtal e. V. betreibt sein Modellfluggelände seit den 1980er-Jahren. Gelände, Vereinsgebäude sowie Start- und Landefläche befinden sich im Eigentum des Vereins. Bereits seit 1985 liegt eine ununterbrochene luftrechtliche Genehmigung für den Betrieb eines Modellflugplatzes vor – zuletzt im Jahr 2019 durch die Landesluftfahrtbehörde Düsseldorf ergänzt.

Der Verein hat sich über Jahrzehnte hinweg als bedeutender Akteur im Modellflugsport etabliert. Mit zahlreichen lokalen, nationalen und internationalen Wettbewerben ist er fester Bestandteil der Szene. Besonders hervorzuheben ist der hohe Anteil an jugendlichen Mitgliedern und das ehrenamtliche Engagement in der Region.

Erfolgreicher Einsatz für den Erhalt des Vereinsgeländes

Wäre die Windvorrangfläche wie geplant ausgewiesen worden, hätte der Verein das Gelände nicht länger für seinen Flugbetrieb nutzen können. Auch das Vereinsleben wäre an diesem Standort nicht aufrechtzuerhalten gewesen. Ein solcher Eingriff in die Nutzung hätte – aus Sicht des Vereins – einem enteignungsgleichen Eingriff entsprochen.

Durch die fundierten Eingaben im Beteiligungsverfahren konnten die berechtigten Interessen des LSV Brüggen-Schwalmtal erfolgreich berücksichtigt werden. Der Verein kann seinen Flugbetrieb uneingeschränkt fortführen – ein bedeutender Erfolg für den Modellflugsport in Nordrhein-Westfalen.

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