Der technische Ausweis NRW 3747 ist ungültig. Der Inhaber verfügt somit über keine Pack- oder Prüfberechtigung für Rettungsfallschirme.
Neue Ausbildungsrichtlinie für Technisches Personal des DAeC (Ausgabe 2025-01)
Der Bundesausschuss Technik des DAeC hat am 11. Oktober 2025 eine neue, an das EU-Recht angepasste Ausbildungsrichtlinie beschlossen. Alle bisherigen Technischen Ausweise behalten ihre Gültigkeit. Bei der nächsten Verlängerung werden sie gemäß der neuen Richtlinie aktualisiert – sämtliche erworbenen Befugnisse bleiben uneingeschränkt bestehen.


