Ab Oktober ziehen Kraniche, Störche und Gänse nach Süden – allein über 300.000 Kraniche kreuzen dabei den Luftraum über Deutschland. Dr. Ralf Hubo vom DAeC-Bundesausschuss Umwelt-, Natur- und Klimaschutz erklärt im Interview, worauf Pilotinnen und Piloten jetzt achten sollten.
Wer in diesen Wochen den Blick nach oben richtet, hört sie oft, bevor er sie sieht: Kraniche in langen Keilformationen, Gänse im lauten Verband, Störche auf dem Weg nach Süden. Für Pilotinnen und Piloten bedeutet der herbstliche Vogelzug geteilten Luftraum – und besondere Verantwortung. Dr. Ralf Hubo vom Bundesausschuss Umwelt-, Natur- und Klimaschutz des Deutschen Aero Clubs (DAeC) erklärt, was jetzt zu beachten ist.
Über 300.000 Kraniche am Himmel
AEROCLUB | NRW: Herr Dr. Hubo, der Herbst ist Zugzeit. Wie viel ist derzeit los am Himmel?
Dr. Ralf Hubo: Eine ganze Menge. Ab Oktober zieht es Kraniche, Störche, Gänse und viele weitere Arten in wärmere Gefilde. Allein über 300.000 Kraniche bewegen sich nach Schätzung des NABU im Herbst durch den Luftraum über Deutschland. Die meisten sind auf dem Weg nach Süden – und sie nutzen dabei genau die Höhen, in denen auch wir fliegen.
Ziehen alle weiter, oder bleiben manche hier?
Hubo: Das verschiebt sich. Durch den Klimawandel überwintert eine wachsende Zahl von Vögeln inzwischen in unseren Regionen. Sie sind dann nicht mehr nur für ein paar Wochen zu Gast, sondern werden zu dauerhaften Luftraumnutzern. Das gehört in die Flugvorbereitung – nicht nur im Herbst.
Grüner Rand auf der ICAO-Karte
Auf der ICAO-Karte sind Vogelschutzgebiete eingezeichnet. Was hat es damit auf sich?
Hubo: Das sind die ABAs, die Aircraft Relevant Bird Areas, also luftfahrtrelevante Vogelschutzgebiete. Seit 2007 sind sie in den ICAO-Luftfahrerkarten ausgewiesen, erkennbar am grünen Rand mit grüner Punktierung. Dort halten sich während der Rast- und Zugzeiten besonders viele Vögel auf, oder es leben dort störempfindliche Großvogelarten. Bundesweit gibt es derzeit 208 solcher Gebiete.

Ausschnitt einer ICAO-Karte, mit freundlicher Genehmigung der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Darf man dort nicht mehr fliegen?
Hubo: Doch, und das ist auch gut so. ABAs sind keine Flugverbotszonen und keine eigenständigen Lufträume, sondern spezielle Schutz- und Risikowarngebiete. Wir dürfen dort fliegen, sollten es aber möglichst vermeiden. Das schützt die Vögel und beugt Vogelschlag-Unfällen vor – also auch uns selbst.
Zwei Regeln für die Zugzeit
Was raten Sie Pilotinnen und Piloten konkret?
Hubo: Zwei Dinge. Erstens: ABA-Gebiete ganzjährig meiden und umfliegen – besonders jetzt im Herbst und im Frühjahr, wenn der Zug läuft. Ist ein Durchflug unvermeidbar, dann auf kürzestem Weg und nicht unter 2.000 Fuß über Grund, das sind rund 600 Meter. Zweitens: Wer im Flug große Vogelschwärme beobachtet, meldet das bitte an Langen Information. Der Fluginformationsdienst kann dann andere Luftfahrerinnen und Luftfahrer in der Region warnen.
Das klingt nach überschaubarem Aufwand.
Hubo: Das ist es auch. Ein Blick auf die Karte bei der Flugvorbereitung, ein kurzer Funkspruch unterwegs – mehr braucht es meist nicht. Es dient der Sicherheit der Vögel und der Sicherheit von uns Pilotinnen und Piloten.
Wo der Vogelzug zu verfolgen ist
Wo informiert man sich über den aktuellen Vogelzug?
Hubo: Auf ornitho.de lässt sich verfolgen, wo gerade welche Arten beobachtet werden. Zu den ABAs selbst informieren der DAeC und das Bundesamt für Naturschutz unter aba.bfn.de. Wer tiefer einsteigen möchte, findet alles Wesentliche in der gemeinsamen Dokumentation „Luftsport und Naturschutz“ von DAeC und BfN aus dem September 2021.
Vielen Dank für das Gespräch.
Vogelschutz beim Fliegen: ABA-Gebiete meiden, Schwärme melden, Vogelzug im Blick behalten.
Dr. Ralf Hubo, Bundesausschuss Umwelt-, Natur- und Klimaschutz des Deutschen Aero Clubs (DAeC)
Weitere Informationen: ABAs beim DAeC · aba.bfn.de · ornitho.de · Kontakt Bundesausschuss
Text: Dr. Ralf Hubo, Bundesausschuss Umwelt-, Natur- und Klimaschutz des DAeC; Bearbeitung: AEROCLUB | NRW
Foto: Michaela Pütsch · Kartenausschnitt: DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Quelle: daec.de



