Der technische Ausweis NRW 3747 ist ungültig. Der Inhaber verfügt somit über keine Pack- oder Prüfberechtigung für Rettungsfallschirme.
Aktuelles zu Rettungsfallschirmen
Bei einer Fortbildung am 22.02.2026 wurde die rechtliche Einordnung von Rettungsfallschirmen als Non Installed Equipment (NIE) erläutert. Sie unterliegen nicht der EU-VO 1321/2014 und dürfen ausschließlich nach Herstellerangaben gewartet werden. Für DAeC-Landesverbände besteht dabei Versicherungsschutz.


