Der Bundesausschuss Technik des DAeC hat in seiner Sitzung am 11. Oktober 2025 eine neue, an das geltende EU-Recht angepasste Ausbildungsrichtlinie beschlossen. Mit der Ausgabe 2025-01 werden bestehende Regelungen modernisiert und vereinheitlicht.
Für Inhaberinnen und Inhaber eines Technischen Ausweises ändert sich dabei nichts Grundsätzliches: Alle bisherigen Ausweise behalten ihre Gültigkeit. Bei der nächsten Verlängerung werden die Dokumente entsprechend der neuen Richtlinie aktualisiert. Sämtliche bereits erworbenen Befugnisse bleiben in vollem Umfang bestehen – es werden lediglich neue Begrifflichkeiten verwendet.
Für Rückfragen steht der Technische Ausschuss NRW gerne zur Verfügung:
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