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Förderung von Rettungs- und Sicherheitsgerät durch das Land NRW 2024

von | 18.06.24 | News, Vereine

Liebe Luftsportfreunde, liebe Luftsportfreundinnen,

auch in diesem Jahr freuen wir uns, euch mitteilen zu können, dass das wichtige Thema „Förderung der Flugsicherheit“ durch die neuerliche Unterstützung der vielfältigen Aktivitäten in euren Vereinen die gebotene Aufmerksamkeit erhält.

Die Zuwendung aus Mitteln des Landes erfolgt für Funkgeräte, Haubenblitzer, Rettungsfallschirme, Umrüstung auf Zwangsauslösung für Rettungsfallschirme, stoßabsorbierende Sitzkissen, Notsender, Transponder und ADS-B-Sender sowie elektr. Kollisionswarngeräte. Darüber hinaus können die Nachrüstungen von Segelflugzeugen mit Bugkupplung oder auch Flugplatzüberwachungssysteme gefördert werden.

Ein Anspruch des Antragssteller auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsstelle aufgrund ihres pflichtmäßigen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Anträge können ab sofort gestellt werden. Bitte ruft die Richtlinien und Formulare im Vereinsflieger unter „Dokumente“ des AEROCLUB | NRW e.V. ab, die im Unterordner „Förderung Rettungs- und Sicherheitsgerät“ zu finden sind.

Antragsfrist: Sonntag, der 25. August 2024 – per Mail an foerderantrag-r&s@aeroclub-nrw.de

Neue Ausbildungsrichtlinie für Technisches Personal des DAeC (Ausgabe 2025-01)

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