NRW ist von der Reaktivierung der militärischen Tieffluggebiete unmittelbar betroffen. Damit unsere Vereine wissen, was das für den Flugbetrieb bedeutet, haben wir die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Alle ausführlichen Informationen und aktuellen Karten findet ihr auf der Webseite des DAeC.
Die Bundeswehr nutzt seit dem 27. November 2025 die militärischen Tieffluggebiete mit einer Mindestflughöhe von 250 ft über Grund (LFA 250) wieder. Die Gebiete waren rund 15 Jahre lang ausgesetzt. Von einem kompletten Paradigmenwechsel kann jedoch keine Rede sein: Militärische Tiefflüge bis 500 ft GND fanden auch bisher regelmäßig statt und bleiben weiterhin der Regelfall. Neu ist vor allem, dass strahlgetriebene Kampfflugzeuge in den ausgewiesenen LFA 250 räumlich begrenzt bis 250 ft GND üben dürfen.
Geflogen wird werktags tagsüber innerhalb klar definierter Zeitfenster. Die eigentliche Tiefflugphase unterhalb von 500 ft GND ist pro Flugzeug zeitlich stark begrenzt und findet nur punktuell statt. Aufgrund der hohen Geschwindigkeiten der Militärjets ist das Prinzip „See and Avoid“ für den zivilen Verkehr hier nur eingeschränkt wirksam.
Für Pilot:innen im Sichtflug empfiehlt sich – sofern möglich – eine Reiseflughöhe von mindestens 1.500 ft GND außerhalb der Platzbereiche sowie die konsequente Nutzung vorhandener Transponder. Der aktuelle Status der Tieffluggebiete kann über FIS erfragt werden. Flugplatzhalter sollten zudem ihre bestehenden Tiefflugschutzzonen und die damit verbundenen Meldepflichten gegenüber dem Luftfahrtamt der Bundeswehr im Blick behalten.




