1. Startseite
  2. Technik
  3. Verlängerung der L-Lizenz: Tätigkeitsnachweis erforderlich

Verlängerung der L-Lizenz: Tätigkeitsnachweis erforderlich

von AEROCLUB | NRW Redaktion | 19.05.25 | Technik

Seit dem 8. April 2025 gilt: Wer seine L-Lizenz verlängern möchte, muss dem Antrag an das Luftfahrt-Bundesamt zusätzlich einen Tätigkeitsnachweis beifügen (Anlage 1 zur 19-L – Logbuch-Kategorie).

Das aktuelle Antragsformular (LBA-Form 19.1) steht hier zum Download bereit:

👉 Zum Formular beim LBA

Bitte beachten: Für die Anerkennung ist eine ausreichende, nachweisbare Tätigkeitsdauer erforderlich. Details dazu finden sich in der NfL 2024-2-796.

Segelkunstflug-WM: 15 Medaillen für Deutschland

Segelkunstflug-WM: 15 Medaillen für Deutschland

15 Medaillen, ein Mannschaftstitel und ein Weltmeister: Bei den Segelkunstflug-Weltmeisterschaften im südfranzösischen Fayence (Mi., 02.09., bis Sa., 12.09.2026) war das deutsche Team die erfolgreichste Nation. Tobias Ohlig holte Gold in der Advanced-Klasse, Michael Spitzer Silber in der Unlimited.

mehr lesen