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Verlängerung der L-Lizenz: Tätigkeitsnachweis erforderlich

von AEROCLUB | NRW Redaktion | 19.05.25 | Technik

Seit dem 8. April 2025 gilt: Wer seine L-Lizenz verlängern möchte, muss dem Antrag an das Luftfahrt-Bundesamt zusätzlich einen Tätigkeitsnachweis beifügen (Anlage 1 zur 19-L – Logbuch-Kategorie).

Das aktuelle Antragsformular (LBA-Form 19.1) steht hier zum Download bereit:

👉 Zum Formular beim LBA

Bitte beachten: Für die Anerkennung ist eine ausreichende, nachweisbare Tätigkeitsdauer erforderlich. Details dazu finden sich in der NfL 2024-2-796.

JHV der Segelflieger: Einladung nach Duisburg

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Am So., 22.11.2026, lädt die Segelflugkommission NRW die Vorstände der Segelflug- und Motorsegelflugvereine zur Jahreshauptversammlung der Segelflieger nach Duisburg ein. Die Tagung in der Sportschule Wedau beginnt um 10:30 Uhr, direkt vor dem Verbandstag. Anträge sind bis So., 01.11.2026, möglich.

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