Wichtige Mitteilung bezüglich der Prüfungen und Wartungsarbeiten an „Mertens“-Rettungsfallschirmen
Als die EASA entschied, die Rettungsfallschirme als nicht fest verbaute Ausrüstung aus dem Zuständigkeitsbereich der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 herauszulösen, veröffentlichte dazu das Luftfahrt-Bundesamt die NfL 2021-2-603.
Aus dieser geht hervor, dass der Prüfer Klasse 3 für Rettungsfallschirme, ersatzlos entfällt. Um einen weiteren guten und sicheren Zustand unserer Rettungsfallschirme zu gewähren, autorisieren wir folgende Organisationen/Personen zur jährlichen Jahresnachprüfung und Packen in den vorgegebenen Zeitintervallen:
Prüfen
Alle Prüfer der technischen Betriebe der Landesluftsportverbände des DAeC, ehemalige Prüfer Klasse 3, die keine Prüfungen für die Landesluftsportverbände des DAeC durchführen, können eine Prüferlaubnis beantragen.
Packen
Alle Prüfer und Fallschirmpacker der technischen Betriebe der Landesluftsportverbände des DAeC. Ehemalige Prüfer Klasse 3, die keine Prüfungen für die Landesluftsportverbände des DAeC durchführen, können eine Packerlaubnis beantragen.
Alle Informationen können dem beigefügten Dokument entnommen werden:
Team Technik AEROCLUB | NRW e.V.