Theorie
Zu Beginn stand ein kurzer Vortrag zur luft- und umweltrechtlichen und technischen Einordnung des Bespannens von Segelflugzeugen, Motorseglern und Flugzeugen mit synthetischen Bespannstoffen. Da das althergebrachte System aus Baumwollstoff nach Luftfahrtnorm und Klebe- sowie Spannlack auf Nitrozellulosebasis aus verschiedenen Gründen, u.a. der EU-Verordnungsgebung, so gut wie nicht mehr zur Verfügung steht, müssen wir auf andere Lösungen zurückgreifen. Hans-Ludwig Vornlocher, besser bekannt als Luvo, Geschäftsführer der Firma Eichelsdörfer GmbH Flugzeugbau Bamberg, erläuterte den geschichtlichen Rahmen zur Bespannung mit Polyestergeweben, beginnend vom LBA-Rundschreiben RS-01-41/93-01 bis heute. Fakt ist, dass jetzt nur noch vom Hersteller oder Musterbetreuer freigegebene Systeme, d.h. Kombinationen aus Bespannstoff und den verwendeten Lacken, oder Systeme mit Ergänzender Musterzulassung (Supplemental Type Certificate) verwendet werden dürfen. Das Eich-Air-System von Eichelsdörfer ist eines der aktuell verfügbaren Systeme mit STC.
Praxis
Danach ging es an die Praxis: Begonnen wurde mit einem Tragflügel einer AS-K 13, der schon mit Klebelack vorbereitet war: Luvo zeigte das Bespannen und Vernähen der Unterseite, das dann von den Teilnehmern selbständig weitergeführt wurde. Nach dem vollständigen Bespannen und Straffen mit Wärme kam das luftdichte Imprägnieren der Textiloberfläche mit dem Siegellack an die Reihe. Parallel dazu wurden Reparaturtechniken an einem beschädigten AS-K 13-Leitwerksträger und einem K 8-Rumpfvorderteil gezeigt und geübt. Am anderen Tragflügel und den beiden Höhenruderhälften der AS-K 13 konnten dann noch einmal alle Arbeitsschritte der Neubespannung vom Klebelackauftrag bis zum Versiegeln geübt werden. Eine vollständige Bespannung bis hin zum UV-Schutz und der Decklackierung wurde an Probestücken gezeigt und geübt. Der Freitagabend wurde bei Bier und Leckereien vom Grill zum ausgiebigen Fachsimpeln und Austausch, auch mit den Kameraden der LSG Bocholt, genutzt. Zum Abschluss erhielten die Teilnehmer das Zertifikat der Fa. Eichelsdörfer, das die Fachkunde zum Bespannen mit diesem System bescheinigt und zum Bezug des Materials berechtigt, sowie den Nachweis der Praxiserfahrung zur Vorlage beim LBA, falls die vorhandene Part 66-L-Lizenz erweitert werden soll.
Bespannen mit Polyestergeweben
Nach Einführung der Polyestergewebe in den 80er Jahren gab es zunächst keine behördliche Regelung zur Zulässigkeit und zur Verarbeitung.
Nachdem verschiedene Luftfahrttechnischen Betriebe ihre ersten Erfahrungen mit diesen Geweben gemacht hatten, fand 1993 ein Treffen von Vertretern dieser Betriebe und dem Technik-Referat des Luftfahrt-Bundesamtes in Braunschweig statt.
Als Resultat dieses Treffens wurde das Rundschreiben RS-01-41/93-01 ausgearbeitet und veröffentlicht.
In diesem Rundschreiben mit seinem Anhang („Verarbeitungshinweise“) wurde das Bespannen mit Polyestergeweben geregelt und zugelassen. Dieses Rundschreiben wurde 1999 unter der Nummer RS-01-41/99-2 aktualisiert.
Mit Einführung des Part-M 2003 wurden die Rundschreiben durch das Luftfahrt-Bundesamt zum großen Teil für ungültig erklärt, insbesondere Rundschreiben mit technischem Inhalt. Bis 2009 konnte noch zwischen Part-M und nationalen Regelungen gewählt werden, sodass das Rundschreiben noch als Grundlage für das Bespannen mit synthetischen Bespannstoffen herangezogen werden konnte.
Zulässig sind daher aktuell nur Baumwollstoffe nach LN-Norm mit Nitro-Spann- und Klebelack und Systeme, d.h. Kombinationen aus Gewebe und Lacken oder ein Foliensystem, mit ausdrücklicher Freigabe (STC oder TM des Musterbetreuers). Man muss dabei differenzieren zwischen Segelflugzeugen, Motorseglern und Flugzeugen: Bei Flugzeugen gab und gibt es eine Reihe von Systemen mit Herstellerfreigabe und/oder STCs. Diese sind aber nicht auf Segelflugzeuge und Motorsegler übertragbar. Im Falle eines STCs ist zu beachten, dass das Luftfahrzeugmuster dort ausdrücklich aufgeführt ist. Das bedeutet, dass man sich vor Beginn einer solchen Überholung oder Reparatur kundig machen muss, um zu verhindern, dass das Luftfahrzeug anschließend nicht mehr lufttüchtig ist. Hierbei unterstützen wir vom AEROCLUB | NRW und alle Prüfer gern.
Wenn in der Zwischenzeit von 2003 bis 2009 Bespannungen mit synthetischen Geweben erneuert wurden, dann muss ein insgesamt zertifiziertes System verwendet worden sein ( z. B. Ceconite keinesfalls mit herkömmlichem Nitro-Spann- und Klebelack, sondern mit Ceconite Super Seam Fabric Cement und non-tauthening Butyrate Dope).