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Startwinden-Update 2026

von | 24.04.26 | News, Segelflug, Technik, Vereine

Neue Anforderungen bei Seilen, Kommunikation und Wartung

Startwinden-Update: Neue Sicherheitsregeln – das müssen Betreiber jetzt prüfen. Der DAeC hat die Betriebstüchtigkeitsforderungen (BFST) aktualisiert. Es ändern sich vier Dinge: welche Seile erlaubt sind, wie die Kommunikation funktionieren muss, wie oft die Kappprobe durchgeführt wird – und was im Wartungsprotokoll stehen muss. Der Aeroclub NRW gibt den Überblick.

Windenstart ist im Segelflug eine Frage von Präzision und Vertrauen – Vertrauen in die Technik, in die Ausrüstung, in klare Abläufe. Der Bundesausschuss Technik des DAeC hat die Betriebstüchtigkeitsforderungen (BFST) für Startwinden grundlegend überarbeitet und präzisiert. Das Ergebnis: klarere Regeln, weniger Graubereiche und mehr Sicherheit im alltäglichen Betrieb.

Die neuen BFST fassen Regelungen, die bislang auf die Startwinden-Betriebsordnung (SBO) und die Startwindenfahrerbestimmungen verteilt waren, erstmals kompakt in einem einzigen Dokument zusammen. Für Halter und Betreiber bedeutet das: weniger Suchen in verschiedenen Regelwerken, mehr Klarheit – und vier konkrete Punkte, die bekannt sein und umgesetzt werden müssen.

Neue Regeln für die Seilausstattung

Eine der bedeutendsten Neuerungen betrifft die Vorseile. Polymerseile, in der Ausführung als Statikseile, sind jetzt als Vorseile ausdrücklich zugelassen – eine Erleichterung gegenüber der bisherigen Regelung. Diese Zulassung gilt jedoch nur unter klar definierten Bedingungen: Das Seil muss einen Durchmesser von mindestens 10 Millimetern aufweisen, eine Bruchlast von mindestens 3.500 Newton erreichen und darf eine Arbeitsdehnung unter Last von weniger als 1,5 Prozent nicht überschreiten. Ein Versteifungsschlauch ist bei diesen Seilen nicht mehr erforderlich. Betreiber sollten sich das Herstellerdatenblatt mit diesen Kennwerten aushändigen lassen.

Elastikseile: klare Grenze

Elastikseile als Vorseile sind grundsätzlich verboten. Elastische Seile dürfen ausschließlich als Stoßdämpfer zwischen Hauptseil und Seilfallschirm eingesetzt werden – an keiner anderen Stelle. Der Hintergrund dieser Regelung ist sicherheitstechnisch eindeutig: Bei einem Seilriss oder einem Ausklinken unter Last kann die in elastischen Elementen gespeicherte Energie dazu führen, dass Seilteile mit hoher Geschwindigkeit zurückschlagen. Im falschen Bereich der Seilausstattung eingebaut, können sie das geschleppte Segelflugzeug und damit auch den Piloten erheblich gefährden.

Sprechverbindung: bidirektional – und das bedeutet konkret

Die Kommunikation zwischen Winde und Startstelle muss in beide Richtungen gleichzeitig funktionieren. Diese Anforderung klingt selbstverständlich, hat in der Praxis aber unmittelbare Konsequenzen für die Wahl der Kommunikationsmittel. Telefon oder Mobiltelefon sind ausdrücklich zugelassen, da beide Seiten jederzeit sprechen und hören können.

Betriebsfunk, Flugfunk und Amateurfunk hingegen sind nicht zulässig. Diese Systeme arbeiten im sogenannten Push-to-Talk-Modus – es kann also jeweils nur eine Seite sprechen, während die andere hört. Eine echte bidirektionale Verbindung ist damit nicht sichergestellt. Wichtig: In der BFST wird klar zwischen «Mobiltelefon» (zugelassen) und «Mobilfunk» im Sinne von Betriebsfunkanlagen (nicht zugelassen) unterschieden. Wer zwei Mobiltelefone nutzt – eines an der Startstelle, eines beim Windenfahrer – ist ausdrücklich regelkonform, solange der Empfang am Aufstellort stabil ist.

Kappprobe: vierteljährlich, dokumentiert, nachweisbar

Was geprüft wird

Das Kappmesser muss in einem einzigen Schneidvorgang beide Seile sauber und vollständig trennen können. Dieser Maßstab ist nicht willkürlich gewählt: Er entspricht einer realistischen Situation im Ernstfall, nämlich einem Seilbruch im Bereich des Spleißes, wo beide Seilteile nebeneinander liegen und in einem Zug gekappt werden müssen.

Ein entscheidender Punkt, der in der Praxis leicht übersehen wird: Das Kappmesser muss vor jeder Kappprobe auf seine Schärfe geprüft und bei Bedarf geschärft werden. Eine stumpfe Klinge quetscht das Seil statt es zu schneiden – das verfälscht das Ergebnis und kann im Ernstfall Leben kosten. Nach jeder Probe ist das Messer erneut zu kontrollieren und gegebenenfalls zu warten.

Neue Prüffrequenz und Dokumentationspflicht

Ab sofort ist die Kappprobe alle drei Monate – also vierteljährlich – durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren. Der Wartungsbericht (Befundbericht) muss mindestens Datum, Name des Windenwarts, Ergebnis sowie etwaige Wartungsmaßnahmen wie eine Messerschärfung enthalten. Alternativ kann die Kappprobe auch im Windenbuch dokumentiert werden.

Diese Berichte sind bei der periodischen Nachprüfung dem Windenprüfer vorzulegen – sie sind die Grundlage für die Ausstellung des Nachprüfscheins. Fehlen Wartungsberichte oder sind sie lückenhaft, kann der Windenprüfer keinen Nachprüfschein ausstellen. Die Dokumentation ist damit keine Formalität, sondern zwingende Voraussetzung für den weiteren Betrieb.

Gefahrenbereich: Sicherheitsradius während des Starts

Während eines Startvorgangs muss ein klar definierter Sicherheitsbereich rund um die Winde freigehalten werden. Keine Person darf sich in diesem Bereich aufhalten. Die BFST legt den Sicherheitsradius auf mindestens 10 Meter, in ungünstigen Situationen bis zu 30 Meter fest.

Die genaue Ausdehnung hängt vom jeweiligen Aufstellplatz ab: Bauliche Gegebenheiten, Sichtlinien und örtliche Verhältnisse können einen größeren Abstand erfordern. Als Absperrmittel sind Absperrband, Warntafeln, Verkehrshütchen sowie elektronische Flächenscanner ausdrücklich zugelassen. Im Zweifelsfall gilt der Grundsatz: mehr Abstand ist immer besser.

Was jetzt zu tun ist

Alle Halter und Betreiber von Startwinden in NRW sollten die neuen BFST zunächst im Original lesen und anschließend die eigene Ausrüstung und die betrieblichen Abläufe anhand der neuen Anforderungen systematisch überprüfen.

Sofort vor dem nächsten Betriebstag

Vorrangig sind vier Punkte zu prüfen: Erfüllt das verwendete Vorseil die neuen Anforderungen an Durchmesser, Bruchlast und Arbeitsdehnung – und liegt das Herstellerdatenblatt vor? Sind Elastikseile wirklich erforderlich und wenn ja, ausschließlich zwischen Hauptseil und Seilfallschirm eingebaut? Funktioniert die Sprechverbindung zur Startstelle wirklich bidirektional? Und ist der Sicherheitsradius von mindestens 10 Metern rund um die Winde während des Starts freigehalten und klar markiert?

Mittelfristig bis zur nächsten Saison

Parallel dazu sollten der Kappprobe-Kalender auf den vierteljährlichen Rhythmus umgestellt und eine geeignete Dokumentationsvorlage für die Wartungsberichte eingeführt werden, z.B. Befund- u. Arbeitsbericht oder Einträge in das Windenbuch. Das Kappmesser ist auf seinen Zustand zu prüfen und bei Bedarf zu schärfen. Alle vorhandenen Wartungsberichte der zurückliegenden Kappproben sollten für den nächsten Nachprüftermin gesammelt und bereitgehalten werden.

Bei Fragen zur Umsetzung steht der Ausschuss Technik des Aeroclub NRW zur Verfügung – ebenso der zuständige Verbandsprüfer vor Ort. 

Dieser Artikel basiert auf der überarbeiteten BFST-Fassung des DAeC-Bundesausschusses Technik. Bei Widersprüchen zwischen diesem Text und dem offiziellen Regelwerk gilt stets das Regelwerk des DAeC.